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Verkehrsverordnungen

Nachtfahrverbot (während der Winter- und Sommersaison)

 

Generelles Nachtfahrverbot von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr

 

Winter: jeweils vom Montag der ersten Dezemberwoche jeden Jahres bis zum auf das Osterwochenende folgenden Samstag

Sommer: jeweils vom Samstag des letzten Juniwochenendes bis zum zweiten Samstag im September

 

Ausgenommen davon sind:

a)     Ortszufahrten und Abfahrten (auf dem kürzesten Weg) von in Fiss wohnhaften, beherbergten oder angestellten Personen zum oder vom Ort der Unterkunft oder der Arbeitsstätte.

 

b)     Fahrten von in den Fisser Höfen oder Telfeshöfen wohnhaften oder beherbergten Personen in das Ortsgebiet oder aus dem Ortsgebiet.

 

c)     Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes und des Personentransportgewerbes.

Besuchern, die aufgrund des Nachtfahrverbotes nach 23.00 Uhr nicht mehr in den Ort hineinfahren dürfen, stehen ausreichend ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung (Leiteparkplatz, Parkplatz Raschle).

 

Fußgängerzone (Winter-/Sommersaison)

 

von 9.00 Uhr bis 23.00 Uhr jeweils vom Montag der ersten Dezemberwoche jeden Jahres bis zum auf das Osterwochenende folgenden Samstag

 

Die Fußgängerzone erstreckt sich auf folgende Straßen im Ortsgebiet:             

 

·         Obere Dorfstraße vom Restaurant Domenig's bis zum Platz

·         Taleleweg

·         Puintweg

·         Winkel (abschnittsweise)

·          Verbindungsstrecke Winkel-Platzergasse

·         Unterer Trujenweg

·         Mühlenweg.

·         Kelleweg - Sägegasse

 

Jeglicher Verkehr innerhalb des erwähnten Bereiches ist verboten.

 

Vom Befahren dieser Fußgängerzone bzw. vom erwähnten Verbot sind ausgenommen:

 

·         Fahrten zur Durchführung von Ladetätigkeiten täglich von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr

·         Taxifahrzeuge und Pferdeschlitten

·         Fahrten von im betreffenden Bereich wohnhaften, beherbergten und angestellten Personen zu oder von den Gebäuden

 

ACHTUNG: Die Fußgängerzone darf gemäß § 76 a Abs. 6 STVO von den berechtigten Fahrzeugen nur im SCHRITT-TEMPO befahren werden!

 

Halte- und Parkverbot

 

jeweils vom 20.12.  jeden Jahres bis zum auf das Osterwochenende folgenden Samstag

 

·         Bereich Fonnes · entlang der Mauer (Rampe) am Fonnes und vor dem Roßstall

·         im Bereich Platzbrunnen (ausgenommen Gottesdienstbesucher) Halte- und Parkverbot

·         Seilbahnstraße sowie Seilbahnzufahrt in der Verlängerung der Seilbahnstraße bis zur Zufahrt Taleleweg beidseitig

·         Bereich vor dem Gemeindeamt

 

Ganzjährige Beschränkungen

 

·         PARKVERBOT im Bereich der Postauto-Haltestelle

·         PARKVERBOT an der Nordseite des Kulturhauses (westlicher und östlicher Bereich) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, ausgenommen Berechtigte

·         HALTEVERBOT entlang des nordseitigen Straßenrandes von der Einfahrt Hotel Gebhard bis zur Tiefgarage des Hotel Tirol

 

Allgemeines Fahrverbot

 

jeweils vom 20.12. jeden Jahres bis zum auf das Osterwochenende folgenden Samstag

·         Seilbahnstraße ab Skischulbüro

 

ganzjährig

·         Bereich Volksschule (Feuerwehrzone)