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Parken in Fiss

Neue Parkraumbewirtschaftung in Serfaus-Fiss-Ladis

Welche Parkplätze sind von der neuen Parkraumbewirtschaftung betroffen? 

Fiss:

  • Alle Parkplätze im Talstationsbereich (P1 – P3)
  • Parkplatz Ferschnes (unterhalb von Fissmed)
     

Waldbahn:

  • Alle Parkplätze direkt bei der Talstation der Waldbahn

Allgemeine Informationen 

Wie funktioniert das neue Parksystem? 

Welche Daten werden erfasst? Und ist das in Österreich erlaubt? 

Bezahlung des Parktickets 

Vergessen die Parkgebühr zu bezahlen? 

Was passiert bei einem Parkverstoß? Was passiert, wenn die Parkgebühr nicht bezahlt wird?  

Support Hotline 

Quelle: Serfaus-Fiss-Ladis


Kurzparkzonen im Ort (Parkuhr nicht vergessen):

  • Kurzparkzone vor dem Gemeindeamt Fiss (Parkdauer 1,5 Stunden kostenlos)
  • Kurzparkzone beim Kulturhaus Fiss (Parkdauer 1,5 Stunden kostenlos)
  • Kurzparkzone am Parkdeck der Dorfgarage Fiss (Parkdauer 1,5 Stunden kostenlos)
  • Kurzparkzone beim Team-Resort Fiss (Parkdauer 1,5 Stunden kostenlos)
  • Kurzparkzone beim Parkplatz P1 der Seilbahn (Parkdauer 1 Stunde kostenlos)

Parkgarage beim Kulturhaus Fiss

Gebührenpflichtige Parkgarage beim Kulturhaus Fiss. EUR 0,50 / 30 min.


Mitarbeiter Parkplatz im Flurbereich Raschle:

Der Parkplatz für Mitarbeiter liegt unterhalb der Umfahrungsstraße der Fisser Straße im Kreuzungsbereich links neben der Hauptschule Serfaus Fiss Ladis. Der Parkplatz Raschle kann als Dauerparkplatz genützt werden. Die Miete beträgt für die jeweilige Wintersaison € 150,00 netto/Stellplatz (Anmeldung erfolgt im Gemeindeamt). Im Sommer können Mitarbeiter dort auf Anfrage im Gemeindeamt kostenlos parken.


Weitere Verkehrsregelungen im Überblick

1. Allgemeines Parkverbot

2. Fahrverbot für alle LKW über 3,5 t

3. Nachtfahrverbot (gilt für die Winter- und Sommersaison von 23:00 bis 06:00 Uhr)

4. Fussgängerzone von 09:00 bis 23:00 Uhr  

Die Fußgängerzone erstreckt sich auf folgende Straßen im Ortsgebiet:

  • Obere Dorfstraße vom Restaurant Bonderosa bis zum Restaurant/Bar Dorfstadl
  • Taleleweg
  • Kelleweg
  • Sägegasse
  • Puintweg
  • Winkel (im kundgemachten Bereich)
  • Verbindungsweg Winkel – Platzergasse
  • Unterer Trujenweg
  • Mühlenweg

Ausgenommen sind:

  • Fahrten zur Durchführung von Ladetätigkeiten mit Fahrzeugen ab 3,5 t täglich (außer Samstag und Sonntag) von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Taxifahrzeuge und Pferdeschlitten
  • Fahrten von im betreffenden Bereich wohnhaften, beherbergten und angestellten Personen zu oder von den Gebäuden.

» auf dem jeweils kürzesten Weg!

Die Fußgängerzone darf gemäß § 76a Abs. 6 STVO von den berechtigten Fahrzeugen nur im SCHRITTTEMPO befahren werden!


Durch diese Maßnahmen soll eine Beruhigung, insbesondere im Hinblick auf den innerörtlichen Verkehr und Lärm, erfolgen. Besuchern, die aufgrund des Nachtfahrverbotes nach 23.00 Uhr nicht mehr in den Ort hineinfahren dürfen, stehen am Ortsrand von Fiss Parkplätze (z.B. Raschleparkplatz) zur Verfügung! 

Das Nachtfahrverbot sowie alle übrigen verkehrsregelnden Maßnahmen tragen dazu bei, dass es in Fiss für Einheimische und Gäste auch weiterhin angenehm und lebenswert bleibt.


  • Autor: Amtsleiter Michael Rietzler
  • Quelle: Gemeinde Fiss